Allgemeine Information zur Schlachtung von sogenannten Nutztieren
Wir geben Auskunft über die unterschiedlichen Schlachtprozesse und aktuellen Entwicklungen.
Grundlegendes
Rund 58,6 kg Fleisch wurden im Jahr 2022 pro Kopf in Österreich verzehrt.¹ Dabei hat das Schwein die Nase vorn, denn mit 33,5 kg ist mehr als die Hälfte davon Schweinefleisch, gefolgt von Geflügel, Rind- und Kalbfleisch. Dass dafür allerdings Tiere geschlachtet werden müssen, wird von den meisten ausgeblendet.
Wieviele Tiere werden jährlich in Österreich insgesamt geschlachtet?
Im Jahr 2023 wurden allein in Österreich
- 620.486 Rinder (Stiere, Ochsen, Kalbinnen, Kühe, Kälber)
- 4.655.073 Schweine
- 332.125 Schafe und
- 80.223 Ziegen2 geschlachtet.
Beim Geflügel waren es im selben Jahr 100.313.000 Brat-, Back- und Suppenhühner3.
Zu den anderen Geflügelarten, wie Puten, Gänse und Enten stellt die Statistik Austria (auch auf Nachfragen) aus Datenschutzgründen keine Zahlen zur Verfügung.
Wie die Schlachtung der unterschiedlichen Tierarten abläuft, welche Prozesse dabei ein Tier durchläuft und welche Probleme dabei auftreten können, ist dem Großteil der VerbraucherInnen nicht bekannt.
Wie hängen Schlachtungen und Tiertransporte zusammen?
Im Jahr 2020 gab es 832 österreichische Unternehmen, die im Segment Schlachten und Fleischverarbeitung tätig waren. Die Zahl dieser Betriebe nimmt seit Jahrzehnten ab. Im Jahr 2011 waren es noch 986 Betriebe4.
Für die Landwirte ist es nicht mehr so einfach möglich, die eigenen Tiere selbst am Betrieb zu schlachten, wenn dies nicht für die Eigenversorgung erfolgt. Dazu muss ein eigener Schlachtraum nach EU-Vorgaben gebaut und ausgestattet werden, was für sehr viele Betriebe wirtschaftlich nicht machbar ist. Für die Tiere bedeutet das, dass sie, um geschlachtet zu werden, von den Heimathöfen zu teilweise weit entfernten Schlachthöfen transportiert werden müssen. Stundenlange Transporte mit Wartezeiten auf den Schlachthöfen stehen an der Tagesordnung.
Wie sieht die rechtliche Grundlage in Österreich aus?
Seit dem 1. Jänner 2013 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Diese EU-Verordnung regelt die Tötung von Tieren, deren Zweckbestimmung die Herstellung von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen ist und alle „damit zusammenhängenden Tätigkeiten“. Zu diesen Tätigkeiten zählen u.a. die Ruhigstellung, die Betäubung und die Entblutung des Tieres. Rituelle Schlachtungen sind von dieser Verordnung ausgenommen.
In Österreich wurde diese EU-Verordnung in der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung (Verordnung über den Schutz von Tieren bei der Schlachtung, BGBI. II 118/2004 idgF) realisiert, welche die Durchführungsbestimmungen zur (EG) Nr. 1099/2009 enthält. Einzelne Bestimmungen, die nicht in der EU-Verordnung enthalten sind, z.B. das Töten von Futtertieren oder das Schlachten von Geflügel, Kaninchen und Hasen für den Eigenbedarf, werden in dieser mitbehandelt.
Weitere Rechtsquellen sind das österreichische Tierschutzgesetz (BGBI. I Nr. 118/2004 idgF) und die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Tierschutz beim Transport, mit welcher der Tierschutz beim Transport ebenfalls europaweit einheitlich geregelt wurde und das zugehörige österreichische Tiertransportgesetz 2007 (BGBI. I Nr.54/2007)5.
Um die Tötung eines Tieres und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten durchführen zu können, hat die durchführende Person über entsprechende Fachkenntnisse zu verfügen. Zusätzlich ist ein Sachkundenachweis oder ein anderer Nachweis, z.B. der Abschluss einer adäquaten Ausbildung, vorzuweisen6.
Wo liegen die größten tierschutzrelevanten Probleme?
Zwar existieren detaillierte gesetzliche Vorgaben dazu, wie mit Tieren am Schlachtbetrieb umzugehen ist, allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu aktiven und passiven Tierschutzvergehen. Fehlendes Wissen, Zeitdruck und menschliches Versagen sorgen für zahlreiche Missstände bei der Anlieferung, Entladung und Eintrieb in den Wartestall, bei der Betäubung sowie der Entblutung.
Eine genaue Auflistung der Vergehen finden Sie hier. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Inhalte für manche Personen verstörend sein können.
Schlachtprozesse
Wir zeigen die Probleme bei der Schlachtung und Betäubung sogenannter Nutztiere in Österreich auf.
Rinder
In Österreich ist die mechanische Betäubung mittels Bolzenschuss die gängigste Betäubungsvariante. Wir erklären, warum diese aber viele Risiken birgt.
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Schweine
Wir erklären die unterschiedlichen Betäubungsmethoden und warum die gängige CO₂-Betäubung mehrfach aus Tierschutzsicht kritisiert wird.
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Geflügel
Beim Geflügel beginnt der Schlachtprozess in Österreich meist mit der elektrischen Betäubung im Wasserbad - auch wenn diese Methode viele Probleme mit sich bringt.
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VIER PFOTEN FORDERT
- Hohe Strafen für Personen, die am Schlachthof gegen die geltenden Vorschriften verstoßen und wirksame Sanktionen für Schlachtbetriebe, welche die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleisten.
- Eine verpflichtende Kameraüberwachung an allen sensiblen Stellen: Überwacht werden sollen mindestens das Entladen der Tiere bei der Ankunft, der Zutrieb zur Betäubung, die Fixierung und die Betäubung sowie das Stechen/Entbluten der Tiere. Zudem fordern wir eine manipulationssichere Aufbewahrung und regelmäßige Auswertung der Aufzeichnungen von einer unabhängigen Kontroll-Institution.
- Die ständige Anwesenheit eines vom Schlachthof unabhängigen Tierarztes, der alle, für das Wohl der Tiere relevanten, Bereiche überwacht und bei auftretenden Problemen über Entscheidungsbefugnis gegenüber den Schlachthofmitarbeitern verfügt.
- Eine Unterstützung und Förderung von Betrieben, die ihre Tiere am Hof schlachten möchten - unter Einhaltung strenger Tierschutzbestimmungen und unter Anwesenheit eines Tierarztes.
- Die Durchführung von Nottötungen so schnell als möglich am landwirtschaftlichen Betrieb durch Tierärzte (Euthanasie) oder wenn dies nicht rasch möglich ist, durch eine qualifizierte Person im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durch vorherige Betäubung und Entblutung.
- Das Vermeiden langer Wartezeiten und des damit einhergehenden Leidens der zur Schlachtung bestimmten Tiere. Das Ausladen der Tiere am Schlachthof muss innerhalb von 30 Minuten stattfinden, die Schlachtung innerhalb von maximal zwei Stunden nach Ankunft am Schlachthof.
- Verbot einer Schlachtung ohne Betäubung, auch bei rituellen Schlachtungen.
- Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen.
- Verbot der Wasserbadbetäubung von Geflügel (inklusive Wassergeflügel).
- Verbot der Tötungsmethode "Genickbruch/Zervikale Dislokation" ohne vorherige Betäubung.
- Verbot der Tötungsmethode "Abtrennen des Kopfes" bei Geflügel ohne vorherige Betäubung.
- Verbot des Entblutens von Geflügel ohne vorherige Betäubung.
Quellenverweis:
¹ STATISTIK AUSTRIA. Versorgungsbilanzen. Pro-Kopf-Verbrauch tierischer Produkte – in Kilogramm (Grafik). https://www.statistik.at/statistiken/land-und-forstwirtschaft/landwirtschaftliche-bilanzen/versorgungsbilanzen. Zuletzt aufgerufen am 26.08.2024 https://amainfo.at/fileadmin/user_upload/Fotos_Dateien/amainfo/Presse/Marktinformationen/Produktion/Pro_Kopf_Verbrauch_Fleisch.pdf
² STATISTIK AUSTRIA. Nutztierbestände 2023 erneut gesunken. Weniger Rinder und Schweine geschlachtet. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/02/20240215ViehbestandSchlachtungen2023.pdf. Zuletzt aufgerufen am 26.08.2024
³ STATISTIK AUSTRIA. Geflügelproduktion. Geflügelschlachtungen 2023 nach Monat. https://www.statistik.at/statistiken/land-und-forstwirtschaft/tiere-tierische-erzeugung/schlachtungen. Zuletzt aufgerufen am 26.08.2024
⁴ statista. (2022). Konsum von Fleisch in Österreich. Statista.
⁵ WKO. (2022, 03 29). Agrarhandel - Tiertransport und Tierschutz im Agrarhandel. From Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/branchen/handel/agrarhandel/tiertransport-und-tierschutz.html. Zuletzt aufgerufen am 29.03.2022
⁶ KVG. (2022, 03 29). Tierschutz bei der Schlachtung. From Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/bei_schlachtung/schlachtung.html. Zuletzt aufgerufen am 29.03.2022