Österreichisches Spendengütesiegel
Transparenz und Sicherheit durch das Österreichische Spendengütesiegel
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Spenden ist eines unserer Grundprinzipien. Das Spendengütesiegel mit seinen strengen Prüfkriterien gewährleistet, dass Ihre Spende effizient für den Tierschutz eingesetzt wird. Es verkörpert Transparenz, Vertrauen und Qualität und bestätigt, dass erhaltene Spendengelder wirtschaftlich und zweckbestimmt – also gemäß dem Zweck bzw. der Mission der Organisation – eingesetzt werden.
Um Ihnen garantieren zu können, dass Ihre Spende auch sinnvoll eingesetzt wird, lässt VIER PFOTEN seit 2001 jährlich eine Prüfung durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder:innen durchführen. Da VIER PFOTEN seither immer ein positives Prüfungsergebnis hatte, wurde uns jedes Jahr das Spendengütesiegel (mit der Reg. Nr. 05148) verliehen. Somit zeigt VIER PFOTEN, dass Spenden effizient für Projekte und Kampagnen eingesetzt werden.
Österreichisches Spendengütesiegel
Organisationen, die das Gütesiegel tragen werden jährlich von unabhängigen Wirtschaftstreuhänder:innen überprüft. Detaillierte Vergabekriterien und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Spendengütesiegels unter www.osgs.at.
Organisationen wie VIER PFOTEN sind immer wieder Kritik ausgesetzt, ob Spenden wirklich ankommen. Bei Organisationen mit Spendengütesiegel kann man sicher sein, dass sie vertrauensvoll und gewissenhaft mit den Geldern umgehen. Und, dass Spenden dort helfen, wo es vorgesehen ist.
Mindestens 80% unserer Mittel fließen in unsere weltweiten Einsätze für Tiere, die unter direktem menschlichen Einfluss leiden. Nur maximal 20% fließen in Verwaltung und in die Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung). Lesen Sie mehr zu unserer Finanzierung und Mittelverwendung in unserem Jahresbericht.
Hinweis: Bei Ansicht dieses Videos eventuell auftauchende Werbeeinblendungen stehen in keinem Zusammenhang mit VIER PFOTEN. Wir übernehmen für diese Inhalte keinerlei Haftung.
Spendengütesiegel: Prüfung und Qualität
Alle Organisationen durchlaufen ein strenges Prüfverfahren. Bei erfolgreicher Verleihung erfüllen sie die hohen OSGS-Kriterien (kurz für Österreichisches Spendegütesiegel). Diese Kriterien werden regelmäßig überarbeitet und angepasst. Zur Qualitätsprüfung gehört auch die jährliche unabhängige Abschlussprüfung durch eine:n Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in.
Die Verleihung gilt jeweils für ein Jahr, danach wird das Prüfverfahren für das Siegel wiederholt. Das Prüfverfahren selbst ist freiwillig. Spendenwerbende NPOs (Non-Profit-Organisationen) sind nicht dazu verpflichtet, das Spendengütesiegel zu tragen. Allerdings bringt es ihnen, sowie potenziellen Spender:innen und der Öffentlichkeit viele Vorteile.
Seit der Einführung im Jahr 2001 hat das Spendengütesiegel zu enormen Verbesserungen der Qualitätsstandards im gesamten gemeinnützigen Spendensektor in Österreich beigetragen. VIER PFOTEN war die erste Tierschutzorganisation, der das Spendengütesiegel verliehen wurde. Seit seiner Einführung tragen wir es durchgehend.
Steuerliche Absetzbarkeit
Spenden an VIER PFOTEN Österreich sind mit dem Stichtag 01.01.2024 endlich steuerlich absetzbar. Ja, Sie lesen richtig: Alle Spenden, die Sie 2024 an uns getätigt haben oder bis 31.12.2024 noch machen, können ab 2025 absetzbarkeitswirksam gemacht werden.
Um Ihre Steuer absetzen zu lassen, brauchen wir Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel!) und das Geburtsdatum. Hier können Sie Ihre Daten einsehen und falls nötig, vervollständigen oder ausbessern: VIER PFOTEN Spendenabsetzbarkeit
Das Spendengütesiegel trägt nicht automatisch zur steuerlichen Absetzbarkeit bei!
Für viele Spender:innen gilt das Spendengütesiegel als Voraussetzung, um eine Organisation zu unterstützen. Es repräsentiert beim Spenden Transparenz und Qualität. Die steuerliche Absetzbarkeit wiederum regelt, ob eine Organisation steuerlich begünstigt ist. Also, ob die getätigten Spenden beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) verleiht nach strenger Überprüfung das Spendengütesiegel. Die Absetzbarkeit der Spenden muss beim BMF beantragt werden.
Das Prüfverfahren für das Gütesiegel ist deutlich umfangreicher. Wurde die Absetzbarkeit allerdings schon mal überprüft, verringert sich der Aufwand für das Prüfverfahren des Siegels.