Welpen im Zwinger

Häufig gestellte Fragen

Zum Thema illegaler Welpenhandel

In Osteuropa unter schlimmsten Bedingungen produziert, werden Welpen viel zu früh von ihren geschundenen Müttern getrennt und oft krank, mit gefälschten Impfpässen, quer durch Europa transportiert. Ihre neuen Besitzer sind meist mit hohen Tierarztkosten und mit dem frühen Tod der Welpen konfrontiert.  

Der Handel mit viel zu jungen und traumatisierten Welpen aus Osteuropa ist ein skrupelloses Geschäft. Dabei geht es der Welpenmafia einzig um den Profit. Kaufen Sie niemals ein Tier aus Mitleid. Informieren Sie im konkreten Verdachtsfall die Polizei oder das Veterinäramt. 

Wurden Sie Opfer oder Zeuge von illegalem Welpenhandel?

Warum ist der illegale Welpenhandel ein Tierschutzproblem? 

Die betroffenen Welpen werden in der Regel unter tierquälerischen Bedingungen vermehrt. In den osteuropäischen Welpenfabriken werden die Hunde in Kellern, Schuppen und winzigen Verschlägen gehalten. Sie vegetieren in ihren eigenen Exkrementen dahin, erhalten nur das nötigste Futter und keine medizinische Versorgung. 

Ohne Rücksicht auf rassetypische Vorbelastungen und ihre körperliche Verfassung, werden Hündinnen als Gebärmaschinen missbraucht und bei jeder Läufigkeit gedeckt. Können sie keine Welpen mehr produzieren, werden sie zu finanziellem Ballast und daher entsorgt.  

Unter diesen Bedingungen werden auch populäre Trendrassen massenweise produziert, um den hohen Bedarf in Westeuropa zu decken. Da leider Rassen mit Qualzuchtmerkmalen, wie Französische Bulldoggen, Möpse, Chihuahuas oder Pekinesen nach wie vor gefragt sind, werden auch diese Hunde ohne Skrupel und medizinische Kontrollen vermehrt. Die Tiere, die diese Tortur überleben, bleiben für immer traumatisiert oder sogar schwerkrank. 

Welche Rolle spielen Online-Plattformen im illegalen Welpenhandel?

Die Nachfrage nach Hundewelpen ist riesig und kann kaum durch seriöse Anbieter:innen gedeckt werden. Gleichzeitig wächst das Angebot an Onlinehandelsplattformen und Apps. Das nutzen kriminelle Händler:innen aus. Das Internet bietet ihnen Zugang zu einem lukrativen Markt. Denn auf vielen Kleinanzeigen-Plattformen können sie vollkommen anonym und ohne die Gefahr entdeckt zu werden, massenhaft Tiere inserieren.  

Kommt es doch einmal vor, dass ein Benutzerkonto von diesen Online-Portalen gesperrt wird, können die kriminellen Händler ohne Probleme ein neues eröffnen. Denn bislang gibt es bei den meisten Plattformen keine Verifizierungspflicht, weshalb sich jeder Mensch unter einem falschen Namen schnell neue Accounts anlegen kann. Ob es sich bei einem Benutzernamen um eine reale und vertrauenswürdige Person  handelt oder um eine:n kriminelle:n Tierverkäufer:in, ist selbst für die Online-Portale nicht erkennbar.  

Zudem geben sich Kriminelle in der Regel als Privatpersonen oder Hobbyzüchter:innen aus und legen auf Internetplattformen mehrere Benutzerkonten an, um ihre Identität und das Ausmaß ihrer Verkäufe zu verschleiern. Damit entziehen sie sich gezielt der Umsatzsteuerpflicht und der Auflage für Gewerbetreibende, ein Impressum aufzuführen (§ 5 E-Commerce-Gesetz).  

Für Käufer:innen ist es anhand der Online-Anzeige nahezu unmöglich, seriöse Anbieter:innen von kriminellen zu unterscheiden. Viele Inserate beschreiben eine liebevolle Hobbyzucht oder einen unbeabsichtigten Wurf und zeigen Fotos von niedlichen Welpen. Die Interessenten können nicht ahnen, dass sich dahinter ein skrupelloses Geschäft mit hilflosen Welpen versteckt. 

Wie weit ist der illegale Handel mit Welpen verbreitet?

Aufgrund des Charakters des illegalen Handels ist es unmöglich, diese Frage mit absoluter Genauigkeit zu beantworten. Darüber hinaus erschweren unzureichende Daten über den Besitz von Hunden, die Erwerbsmethoden und die Registrierung von Züchter:innen und Verkäufer:innen eine genaue Messung des legalen Handels, ganz zu schweigen von den illegalen Elementen.

Wir können uns jedoch ein Bild vom Ausmaß des illegalen Welpenhandels machen, wenn wir zunächst einmal verstehen, wie groß die Nachfrage nach Hunden ist. In der EU, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz gibt es derzeit schätzungsweise 69 Millionen gehaltene Hunde. Berücksichtigt man die durchschnittliche Lebenserwartung eines Hundes, so kann man von einer Nachfrage von etwa 6 Millionen Hunden pro Jahr ausgehen. Allerdings werden nur etwa 1,1 Millionen Welpen pro Jahr von offiziell registrierten Züchter:innen gezüchtet. Somit bleiben etwa 4,9 Millionen Welpen unbekannter Herkunft übrig. Natürlich werden nicht alle von ihnen illegal gezüchtet und verkauft. 

Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 werden jeden Monat schätzungsweise 46.000 Hunde zwischen den EU-Ländern gehandelt, von denen die meisten nicht registriert sind. 

Im Jahr 2017 untersuchte VIER PFOTEN drei große Kleinanzeigenseiten in Europa (Gumtree UK, Markplaats [Niederlande] und eBay Kleinanzeigen [Deutschland]). Wir berechneten, dass der Online-Handel mit Welpen in Europa einen Wert von weit über 1 Milliarde Euro pro Jahr hat und jährlich fast 2,4 Millionen Hunde über diese Plattformen angeboten werden. 

Lesen Sie hier mehr über unsere Untersuchung zu eBay Kleinanzeigen.

Wieso sind Hunde aus dem illegalen Welpenhandel oft krank?

Die ersten zwei Monate im Leben eines Hundes sind eine existentielle Prägephase, die sich auf das ganze Leben des Hundes auswirkt. In dieser Zeit entwickeln sich die Sinne des Welpen und es lernt von seinen Geschwistern und seiner Mutter notwendiges Sozialverhalten. Dazu wird der Welpe in dieser Phase über die Muttermilch immunisiert und vor Krankheiten geschützt. Doch in den Welpenfabriken werden die Hündinnen bei jeder Läufigkeit gedeckt und erhalten keine medizinische Versorgung, sodass ihr eigenes Immunsystem sehr schwach ist. Über die Muttermilch können die geschwächten Mütter ihrem Nachwuchs also kaum wertvolle Nährstoffe zukommen lassen.  

Ein weiterer Faktor ist, dass beim illegalen Welpenhandel die Welpen viel zu früh ihren Müttern entrissen werden. Die Welpen werden in Kisten und Kartons gesteckt und in Abnehmerländer wie Österreich transportiert, lange bevor sie einen stabilen Immunschutz aufgebaut haben oder durch Impfungen vor Krankheiten geschützt werden können.  

Die Welpenhändler:innen transportieren meist mehrere Welpen aus verschiedenen Hundefabriken in Osteuropa über Hunderte Kilometer ins europäische Ausland. Auf der Fahrt werden die Tiere auf engstem Raum zusammengepfercht und stecken sich so, oft gegenseitig mit Krankheiten an. Viele der geschmuggelten Welpen infizieren sich mit Parvovirose, eine hochansteckende Viruserkrankung, die für viele Hunde – auch mit tierärztlicher Behandlung – tödlich endet. 

Woran erkenne ich, dass ein Welpe zu jung für die Abgabe ist?

Laut der Tierschutz-Hundeverordnung darf man in Österreich einen Welpen frühestens ab der achten Lebenswoche von seiner Mutter trennen. Hunde aus dem illegalen Welpenhandel sind jedoch sehr viel jünger. Es ist nahezu unmöglich für einen Laien, das Alter von Welpen korrekt einzuschätzen. Es gibt jedoch einige Merkmale, die der Orientierung dienen können.  

Keine Zähne: Bis zur dritten Lebenswoche haben Welpen noch keine Zähne. Wem ein so junges Tier angeboten wird, sollte umgehend die Behörden einschalten. Etwa ab der vierten Woche brechen bei den jungen Welpen die ersten Milchzähne durch. Doch erst im Alter von acht Wochen sind alle Milchzähne vorhanden. In der Regel hat ein Welpe 28 Milchzähne.  

Blaue Augen: In ihren ersten Lebenswochen haben Welpen blaue Augen. Erst zwischen der sechsten und siebten Woche bekommen sie ihre endgültige Augenfarbe. 

Woher stammen die Welpen?

Viele der Hunde, die auf Kleinanzeigen-Portalen angeboten werden, stammen aus osteuropäischen Welpenfabriken, sogenannten Vermehrerstationen. Die dubiosen Zuchtanlagen können sich überall in Europa befinden, aber Untersuchungen zeigen, dass viele in osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Tschechien, Polen, Serbien, Bulgarien, Slowakei und Ungarn sind. Das Züchten, bzw. das Vermehren von Hunden, ist dort überall – auch jenseits der großen Städte – ohne viel Aufwand möglich und eine lukrative Einnahmequelle. 

Es gibt für die Betreiber:innen kaum Auflagen, keine Kontrollen und nur selten Strafen. Dafür ist die Gewinnspanne sehr groß und das Risiko klein. Denn selbst wenn die Händler:innen beim Schmuggel erwischt werden, drohen ihnen keine ernsten Strafen. In der Regel bleibt es bei einem Bußgeld.

Wir werden oft gefragt, wie groß eine Anlage sein muss, damit sie als Vermehrerstation gilt. Der Begriff „Vermehrerstation“ wird jedoch auf Einrichtungen angewandt, die auf ihren Betriebsmethoden und Tierschutzstandards basieren, und nicht auf der Produktionsrate. Ein:e seriöse:r, lizenzierte:r Züchter:in - motiviert durch den Tierschutz und die Liebe zu einer bestimmten Rasse - könnte drei Würfe pro Jahr züchten und dabei die bestmöglichen Pflegestandards bieten. Auf Vermehrerstationen hingegen könnte die gleiche Anzahl von Würfen unter grausamen Bedingungen gezüchtet werden. Dabei kann es sich um Hinterhofbetriebe oder um große „industrielle“ Unternehmen handeln, die Hunderte von Welpen pro Jahr züchten. Es geht mehr um die Qualität der Pflege als um die Quantität der Tiere.

Die Welpen werden in der Regel von Welpenfabriken zu Drittanbietern gebracht, wo sich Welpenhändler:innen entweder als Züchter:innen ausgeben oder sie der Öffentlichkeit über Verkaufsstellen anbieten. Sie sind manchmal an der großen Anzahl von Welpen und mehreren Rassen zu erkennen, die vor Ort angeboten werden.

Woran erkenne ich unseriöse Verkäufer:innen?

Allein an der Online-Anzeige können unseriöse Verkäufer:innen kaum erkannt werden. Auf diese Punkte sollten Sie achten wenn Sie einen Hund adoptieren:  

  • Die Übergabe sollte nur bei Anbieter:innen zu Hause stattfinden. Der Verkauf bzw. die Übergabe von Tieren an öffentlichen Plätzen, wie Hinterhöfe, Parkplätze oder U-Bahnstationen ist in Österreich verboten.
  • Das Muttertier sollte vor Ort sein.
  • Vorsicht bei zu viel Auswahl: Wenn Verkäufer:innen verschiedene Rassen und eine große Anzahl an Welpen anbieten, ist dies ein Anzeichen für kriminellen Handel. Aufgrund des großen Zeitaufwands einer verantwortungsvollen und individuellen Betreuung der Mutter und Welpen, ziehen seriöse Züchter maximal drei Würfe pro Jahr auf.
  • Die Welpen sollten bei der Abgabe mindestens acht Wochen oder älter sein.
  • Bei serösen Züchter:innen hat der Welpe bereits Papiere und die ersten Impfungen erhalten. Die Übergabe findet zu Hause statt und man hatte die Chance, das Tier mehrfach vorab zu besuchen und bereits kennenzulernen.
  • Seriösen Züchter:innen ist wichtig, wo und bei wem der Hund zukünftig leben wird. Wird kein Interesse an den Interessenten und dem künftigen Zuhause des Hundes gezeigt, ist Vorsicht geboten.
  • Aufmerksam sollte man auch sein, wenn Sie das Tier sofort mitnehmen sollen und nicht vorher mehrfach besuchen konnten.

Ausführliche Informationen zum verantwortungsvollen Welpenkauf finden Sie hier.

Welche Vorschriften gelten in Österreich beim Welpenkauf?

Juristisch bewegen sich die skrupellosen Händler:innen erst auf illegalem Terrain, wenn sie nachweislich zu junge Tiere aus dem Ausland importieren und verpflichtende Impfungen aus Seuchenschutzgründen, sowie die Identifizierung der Tiere mittels Microchip und einem EU-Heimtierausweis nicht erfolgt sind.  

In Österreich ist der Handel mit Tieren durch das Tierschutzgesetz geregelt:  

In Österreich ist der Verkauf von Tieren im Internet und auf öffentlich zugänglichen Plätzen verboten. Ausnahmen für das Internet gelten für bewilligte Tierheime und Haltungen (nach § 8a Abs. 2 im Tierschutzgesetz) und gemeldete Züchter:innen. Privatpersonen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen Tiere online inserieren, und zwar nur wenn das Tier bei bisherigen Halter:innen nicht bleiben kann. Hierbei muss das Tier individuell bestimmbar sein, älter als sechs Monate und die bleibenden Eckzähne müssen bei Hunden und Katzen ausgebildet sein.  

In Österreich ist es außerdem verboten, Welpen vor Vollendung der achten Lebenswoche von ihrer Mutter zu trennen. Dies ist auch in der EU-Tierschutztransport-Verordnung 1/2005 geregelt. Demnach dürfen Hunde und Katzen unter acht Wochen nur in Begleitung ihrer Mutter transportiert werden.  

Seit Oktober 2022 dürfen nur noch Welpen einreisen, die eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Dies bedeutet, dass Welpen, die mit mindestens 12 Wochen geimpft werden, 3 Wochen warten müssen und erst anschließend über die Grenze gebracht werden dürfen.

Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Hund aus dem illegalen Welpenhandel kaufe?

Durch den Kauf eines Hundes aus dem illegalen Welpenhandel unterstützt man dieses grausame Geschäft und macht sich somit zumindest moralisch mitschuldig. Denn für jeden gekauften Welpen werden wieder neue Hunde qualvoll nachproduziert. Doch die kriminellen Verkäufer:innen verschleiern oft die Herkunft der Welpen, machen falsche Altersangaben und präsentieren fehlerhafte Papiere. Viele Käufer:innen ahnen daher nicht, dass der neue Hund aus dem illegalen Welpenhandel stammt.  

Außerdem ist es in Österreich verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen (also bestimmte Rassen) zu importieren, erwerben, vermitteln, weitzugeben und auszustellen.  

Brauche ich einen Kaufvertrag, wenn ich einen Hund von privat kaufe?

Es ist gesetzlich nicht festgelegt, dass ein Kaufvertrag ausgestellt werden muss. Es ist jedoch dringend zu empfehlen. In einem Vertrag werden die Kontaktdaten erfasst, der Preis des Welpen, die Chipnummer und weitere wichtige Informationen. Ein Vertrag ist besonders hilfreich, wenn es nach dem Kauf zu medizinischen Problemen beim Tier kommt.  

Laut Gesetz gelten Tiere zwar nicht als Sache, doch solange nichts anders bestimmt ist, sind auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Eine Garantie kann beim Kauf eines Hundes nur dann durchgesetzt werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird. Um sich vor illegalen Händler zu schützen, ist dringend zu empfehlen, auch die Personalausweisnummer der Vertragsparteien einzutragen. 

Muss jeder Hund gechippt, geimpft und registriert sein?

Ja, in Österreich müssen alle Hunde (und Zuchtkatzen) gechippt und registriert werden. Hunde müssen in der Heimtierdatenbank registriert werden. Welpen müssen spätestens mit drei Monaten, andere Hunde innerhalb eines Monates der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme aber auf jeden Fall vor der ersten Weitergabe gemeldet werden.  

Für Hunde in Österreich gibt es generell keine Impfpflicht. Es empfiehlt sich allerdings jeden Hund gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis, sowie Leptospirose und Tollwut zu impfen. Will man mit seinem Hund ins Ausland reisen, ist eine Tollwutimpfung Pflicht. Das gleiche gilt, wenn der Hund aus dem Ausland nach Österreich gebracht wird. 

Was unternimmt VIER PFOTEN gegen den illegalen Welpenhandel?

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die den illegalen Welpenhandel ermöglichen, daher verfolgt VIER PFOTEN bei seinen Kampagnen einen multilateralen Ansatz. 

Bildung und Bewusstseinsbildung: VIER PFOTEN liefert seit über 15 Jahren Beweise für die Grausamkeit und Kriminalität, die dem illegalen Welpenhandel zugrunde liegt. Wir führen grenzüberschreitende Ermittlungen durch, nutzen Open-Source-Informationen und arbeiten mit Polizei und Zollbehörden zusammen. Mit Unterstützung unseres Teams wissenschaftlicher Expert:innen führen wir gründliche Untersuchungen durch und veranstalten wirksame Aufklärungskampagnen. 

Verbesserung der Gesetzgebung: VIER PFOTEN arbeitet sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene mit verbündeten Nichtregierungsorganisationen zusammen und fordert die Gesetzgebenden auf, den illegalen Welpenhandel zu beenden, indem sie die VIER PFOTEN Musterlösung in Kraft setzen. Diese beinhaltet: 

  • Verpflichtende Identifizierung und Registrierung (I&R) in der gesamten EU mit verifizierten, zuverlässigen Daten
  • Interkonnektivität der Datenbanken
  • Erlaubnis, dass nur registrierte Haustiere von ihren registrierten und verifizierten Halter:innen online beworben werden dürfen

Engagement der Industrie: Die Rückverfolgbarkeit von Hunden und den an ihrer Zucht und ihrem Verkauf beteiligten Personen ist der Schlüssel zur Beendigung des illegalen Welpenhandels. Kein:e illegal handelnde Welpenhändler:in möchte von den Behörden zurückverfolgt werden können. Deshalb hat VIER PFOTEN eine Lösung entwickelt, die die Angabe von Identifikationsdaten zur Bedingung macht, bevor ein Welpe online beworben werden darf. Wir glauben, dass eine verlässliche Registrierung von Tieren und Besitzer:innen der Schlüssel zur Beendigung des illegalen Welpenhandels im Internet ist. Dies wird zusätzlich zur Registrierung aller Züchter und Verkäufer von Welpen dazu beitragen, die Rückverfolgbarkeit deutlich zu verbessern. 

VIER PFOTEN hat sich mit EUROPETNET zusammengeschlossen, um ein System zu entwickeln, mit dem Kleinanzeigenseiten die Identität und die Daten aller Personen überprüfen können, die einen Welpen inserieren möchten, sowie die Daten des zu verkaufenden Tieres. Wir arbeiten eng mit Pionier-Kleinanzeigenseiten, I&R-Datenbanken, Tierärzt:innen und anderen Interessenvertreter:innen zusammen, um gemeinsam den illegalen Online-Handel mit Welpen zu beenden.  

Erfahren Sie mehr über die VIER PFOTEN Modelllösung zur vollständigen Rückverfolgbarkeit des EU-Online-Welpenhandels.

letzter Hundewelpe

VIER PFOTEN kämpft gegen illegalen Welpenhandel


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