Schwein in einem Stall

Eingriffe bei Schweinen

Ohrmarken, Schwanzkupieren und Ferkelkastration – ohne Betäubung oder Schmerzbehaltung

17.6.2022

Auch Schweine müssen in der Intensivtierhaltung schmerzvolle Eingriffe über sich ergehen lassen. Eine Betäubung erhalten sie bei diesen operativen Eingriffen nicht. Der Grund: Geldersparnis. 

Grausame Eingriffe bei Schweinen
Lebendtiertranspore
Vollspaltenböden
Verstümmelungsverfahren
Züchtung auf extreme Leistung
Hochintensive Kraftfutterfütterung
Kastenstand
Kastenstand
Schweine auf TransporternSchweine auf VollspaltenbödenSchwein mit OhrenmarkeMuttersau im Kastenstand mit JungtierenSchweine im KastenstandKastenstandKastenstand
Grausame Praktiken in der intensiven Schweinehaltung
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Eingriffe bei SchweinenKastenstandSow fixated in her cage with her pigletsKastenstandZucht auf HochleistungVollspaltenbödenLebendtiertransport von Schweinen

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Schwanzkupieren

  • Zweck: verhindert das Schwanzbeißen. Schwanzbeißen ist eine Verhaltensstörung bei Schweinen, die ursächlich mit der Haltung der Tiere zusammenhängt.
  • Mit einem heißen elektrischen Eisen (einem sogenannten elektrischen Schwanzkupierer) wird ein Stück des innervierten Schwanzendes abgeschnitten bzw. abgebrannt.

Kastration bei männlichen Tieren ohne Betäubung

  • Zweck: verhindert den sogenannten „Ebergeruch“.
  • Mit einem Skalpell wird die Haut aufgeschnitten, die Hoden werden herausgedrückt und abgeschnitten.

Zähneschleifen/Klippen

  • Zweck: Ferkel sollen das Gesäuge der Sauen und sich gegenseitig nicht verletzen.
  • Die Eckzähne werden mit einer Zange abgekniffen.

Ohrmarken einziehen

  • Zweck: Identifikation
  • Die Ohren werden durchstochen, um Identifikationsmarken anzubringen.

Nasenkrampen

  • Zweck: verhindert das Wühlen in der Freilandhaltung.
  • Mit einer Zange wird die aus Metall bestehende Nasenkrampe in das obere  Drittel der Rüsselscheibe des Schweins eingezogen (die Rüsselscheibe hat 5.000 Mal mehr Nervenenden als die Fingerkuppe eines Menschen).  

Vier Pfoten fordert

  • generelles Verbot des Schwanzkürzens. Obwohl das routinemäßige Kürzen von Ringelschwänzen seit 1994 EU-weit verboten ist, wird es in den meisten Ländern in 99 Prozent der Schweinebetriebe durchgeführt und von den Behörden geduldet. Das Verbot muss ausnahmslos gelten. Artgemäße Haltungssysteme erfordern kein Amputieren von Körperteilen.
  • Kastration männlicher Schweine: Nur unter Betäubung und Schmerznachbehandlung und nur durch einen Tierarzt.
  • Verbot des Zähne-Abkneifens. Vorsichtiges Abschleifen nur bei Verletzungen von Ferkeln und Sau.
  • Kennzeichnung durch Alternativen wie Chip statt Ohrmarken.
  • Verbot von Nasenringen oder Rüsselkrampen. Zu den natürlichen Verhaltensweisen des Schweins gehört das Wühlen. Es soll daran nicht durch einen schmerzhaften Nasenring gehindert werden.

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