Kuh auf Transport

Neue Tiertransportverordnung

Stellungnahme von VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck

19.9.2024

„Wir freuen uns, dass Tierschutzminister Rauch eine dringend notwendige Tiertransportverordnung in Angriff genommen und noch vor den Nationalratswahlen beschlossen hat.

Vorweg: Auch wenn die Verordnung wichtige Schritte in die richtige Richtung enthält, bleiben wir bei unserer Forderung nach einem kompletten Verbot des Transports von nicht entwöhnten Jungtieren und nach einem generellen Verbot von Langstreckentiertransporten in Drittstaaten.

Aber wir sehen durchaus einige positive Inhalte. Eine echte Errungenschaft ist es, dass nicht von der Muttermilch entwöhnte Kälber künftig alle neun Stunden mit Milch oder Milchersatz gefüttert werden müssen. Es ist unerträglich, dass kleine Kälber über lange Strecken Hunger leiden. Sie müssen künftig auch ständig Zugang zu Elektrolytlösungen und entwöhnte Tiere ständig Zugang zu Wasser haben – auch das war zuvor nicht Pflicht.

Sehr erfreulich ist auch, dass künftig die Tränkvorrichtungen in den Transportern so angebracht sein müssen, dass die Tiere sie auch tatsächlich erreichen und somit trinken können. Was selbstverständlich klingt, ist derzeit nämlich ein großes Problem: Die Tiere leiden oft Durst, weil sie physisch schlicht nicht an die Vorrichtungen gelangten oder es zu wenige gibt, um alle zu tränken.

Begrüßenswert ist ebenso, dass in Zukunft bei Tiertransporten in EU-Drittstaaten Foto- und Videodokumentationen aus den Versorgungsstationen und den Bestimmungsorten vorgelegt werden müssen – und zwar auch bei Schiffstransporten. Allerdings muss man sagen: Die Dokumentation und die Kontrolle von Transporten in Drittstaaten waren schon bisher ein Problem, die Vorgaben nicht umsetzbar. Obwohl die neuen, wesentlich strengeren Richtlinien, sehr positiv sind, wird es wohl künftig noch schwieriger sein, sie zu exekutieren.

Es gibt leider auch einen echten Wermutstropfen: Viele Kälber werden von Österreich nach Italien zur Mast transportiert. Dass Sammelstellen im Ausland (wie z.B. jene in Bozen) von den strengeren Bestimmungen ausgeschlossen sind, ist völlig unverständlich. Von solchen Sammelstellen werden die Kälber dann weitertransportiert und damit ihrem Schicksal überlassen.

Trotz Verbesserungen halten wir fest: Nur ein generelles Verbot von Transporten nicht entwöhnter Jungtiere sowie von Langstreckentiertransporten in Drittstaaten kann das immense Tierleid verhindern, das tagtäglich stattfindet.“

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Mag. Elisabeth Penz

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