Abstimmung im Nationalrat zu Verkaufsverbot von Welpen im Zoofachhandel: VIER PFOTEN warnt vor Gesetzeslücke

Verkauf durch die Hintertür weiterhin möglich

21.11.2018

Wien -  Morgen, am 22. November, wird der Nationalrat über einen Antrag der Regierungsparteien für ein Verbot des Verkaufs von Welpen im Zoofachhandel abstimmen: Demzufolge sollen künftig Hunde und Katzen laut § 31 Abs. 5 des Österreichischen Tierschutzgesetzes „in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten oder ausgestellt werden.“ VIER PFOTEN warnt vor einer Gesetzeslücke durch die offene Formulierung. Es müsse sichergestellt werden, dass Tiere auch zu anderen Zwecken als des Verkaufes – etwa zu Werbe-, Pflege- oder Vermittlungszwecken – nicht ausgestellt werden können.

Auch der Verkauf „durch die Hintertür“ ist mit der Gesetzesänderung weiterhin möglich. „Was untersagt werden soll, ist ja lediglich der Verkauf IN, nicht aber ÜBER Zoofachhandlungen“, sagt Martina Pluda, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN. „Der Verkauf von Welpen per se wird nicht verboten, sondern nur das Halten und Ausstellen zum Zwecke des Verkaufes. Zoofachhandlungen können also theoretisch auch Tiere außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unterbringen und den Verkauf weiterhin über das Geschäft abwickeln.“

Bringen Zoofachhandlungen Tiere in einer Pflegestelle unter, können sie also ebenfalls weiterhin Hunde und Katzen verkaufen. „Der Knackpunkt ist allerdings: Dafür sind keine Kontrollen vorgesehen. Das heißt, das Problem der fragwürdigen Herkunft ist genauso wenig gelöst wie das der artgemäßen Haltung“, erklärt Pluda. Zwar sind Pflegestellen theoretisch dazu verpflichtet, die 1. und 2. Tierhalteverordnung einzuhalten. „Wenn es aber keine Kontrollen gibt, dann ist die Vorschrift sinnlos“, so Pluda.

Lösung laut VIER PFOTEN: Verbot ohne Wenn und Aber

Die einzige sinnvolle Lösung für VIER PFOTEN wäre es, ein lückenloses Halte- und Verkaufsverbot zu beschließen. Martina Pluda: „Mit einem Verkaufsverbot ohne Schlupflöcher, z.B. über Pflegestellen, wäre auch das Problem der fragwürdigen Herkunft gelöst. Das wäre sowohl im Sinne des Tierwohls als auch des Konsumentenschutzes.“

Mag. Elisabeth Penz

Mag. Elisabeth Penz

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VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freund:innen in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.

 

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