Paukenschlag: Lange Übergangsfrist von Vollspaltenböden vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben
Stellungnahme von VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck
„Wir freuen uns sehr über dieses völlig gerechtfertigte, bahnbrechende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das nicht weniger als ein Meilenstein für Österreichs Tierschutz ist. Eine Übergangsfrist von 17 Jahren für Betriebe, in denen Schweine auf tierquälerischen Vollspaltenböden stehen müssen, ist einfach inakzeptabel, zumal es für diese Betriebe auch gezielte Förderungen geben wird, die notwendig und begrüßenswert sind. Dass der Verfassungsgerichtshof ganz klar sagt, dass bei Abwägung Tierschutz und Investitionsschutz dem Investitionsschutz zu stark Rechnung getragen wurde und er sachlich nicht gerechtfertigt ist, ist ein konsequentes Bekenntnis zum Tierschutz, der auch als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben ist. Wir fordern nun, dass die aufgehobene Bestimmung so rasch wie möglich mit einer deutlich kürzeren Übergangsfrist angepasst wird.
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof entspricht im Übrigen auch dem Willen der österreichischen Bevölkerung: In einer Online-Umfrage von Integral im Auftrag von VIER PFOTEN im vergangenen Jahr sprachen sich insgesamt 91 Prozent der österreichischen Bevölkerung für ein Verbot der Vollspaltenböden aus.“
Mag. Elisabeth Penz
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