NOvelle zur Tierhaltung 2022
Die von der österreichischen Regierung geplanten Neuerungen sind aus Tierschutzsicht völlig inakzeptabel!
Anmerkung: Nach dem Beschluss des Tierschutzpakets im Juli 2022 wurden von Änderungen betroffene Abschnitte mit Updates versehen.
Wie Tiere gehalten und transportiert werden dürfen, regeln in Österreich das Tierschutzgesetz, die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tiertransportgesetz. Die Gesetzgebung betrifft sogenannte Nutz- aber auch Heimtiere und wird in den nächsten Wochen im Rahmen einer Novelle überarbeitet. Theoretisch eine Riesenchance, das Leben unzähliger Tiere zu verbessern und künftiges Tierleid zu verhindern. Allerdings sind die vorgeschlagenen Neuerungen eine große Enttäuschung und inakzeptabel.
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Heimtiere
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Unsere Kritikpunkte & Forderungen
Es gibt zahlreiche Probleme, die von der Regierung nach wie vor ignoriert werden und das Leid der Tiere zementieren.
Kritikpunkte & Forderungen Schweine
- Angebliches Vollspaltenverbot ab 2023: Was im ersten Moment positiv klingt, ist eine einzige Mogelpackung. Das angebliche Verbot gilt nur für Neu- und Umbauten. Statt einem tatsächlichen Vollspaltenverbot kommt aber das dänische Modell, bei dem der Boden erst recht wieder perforiert ist, und die so wichtige Einstreu weiterhin fehlen wird. Die restliche Bucht darf auch künftig aus Vollspaltenböden bestehen. Alle bereits bestehenden Ställe dürfen ebenso die Vollspaltenböden ohne Auslaufdatum fortführen. Wir brauchen ein umfassendes Vollspaltenverbot für alle Betriebe und Schweine sowie mehr Platz, verpflichtende Stroheinstreu und ausreichend Beschäftigungsmaterial!
UPDATE: Ein Auslaufdatum für die Haltung (von Mastschweinen) auf Vollspaltenböden wurde nun beschlossen - das ist ein echter Meilenstein für den Tierschutz in Österreich und bedeutet eine Weichenstellung hin zu mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung – der große Wermutstropfen: Erst mit 2040 soll es zum endgültigen Aus dieser quälerischen Haltungsform kommen. Jetzt braucht es einen konkreten Ausstiegsplan, der zeitnahe Umbaumaßnahmen festlegt und die Erarbeitung des neuen gesetzlichen Mindeststandards mit Fokus auf das Tierwohl legt. Weiterhin setzen wir uns dabei für mehr Platz und verpflichtende Stroheinstreu ein – ein Vollspaltenverbot allein, ohne eingestreute Liegefläche wäre nämlich keine Lösung der vorherrschenden Missstände in der Schweinehaltung! Mehr dazu erfahren Sie in unserem Statement.
Was bedeutet das sogenannte Vollspaltenverbot nun für die Schweine in Österreich?
Ab 01.01.2023 kommt für Neu- und Umbauten das "Dänische Modell": Bei diesem Stallsystem wird den Schweinen minimal mehr Platz zugestanden und lediglich ein Teil der Buchtenfläche ist mit weniger Spalten versehen als der restliche status-quo-Vollspalten-Boden - mit immer noch denselben Konsequenzen: Die Tiere leben weiterhin über ihren eigenen Ausscheidungen und atmen Ammoniakdämpfe ein, der Boden ist genauso hart und immer noch fehlt ein eingestreuter Liegebereich. Diese Neu- oder Umbauten genießen dann ab erstmaliger Inbetriebnahme 23 Jahre lang Investitionsschutz, dürfen also unabhängig vom Verbot des Vollspaltenbodens für Schweine mit 01.01.2040 weiter betrieben werden.
Im Rahmen eines Projekts zur Evaluierung von bereits bestehenden Haltungssystemen für Schweine sollen bis 2026 neue Mindeststandards erarbeitet werden. Diese sollen dann voraussichtlich ab 2028 den neuen Mindeststandard für die Schweinehaltung festlegen. Wie dieser aussehen wird, ist noch völlig unklar – eines steht aber aus Tierschutzsicht fest: Eine Haltungsform ohne verpflichtende Einstreu, so wie sie mit der vorliegenden Novelle für Neu- und Umbauten vereinbart wurde, bringt absolut keine Verbesserung des Tierwohls!
- Schwanzkupieren: Der brutale Eingriff darf weiterhin routinemäßig vorgenommen werden, wenn innerhalb von 12 Monaten bei mehr als 2% der Schweine Verletzungen an Schwanz und Ohren auftreten. Dabei müssten die Haltungsbedingungen an die Tiere angepasst, verbessert und kontrolliert werden, um den Verletzungen vorzubeugen. VIER PFOTEN fordert eine tatsächliche Umsetzung des Verbots des Schwanzkupierens!
- Betäubungslose Ferkelkastration: Die Tierqual durch die Kastration junger Ferkel ohne jegliche Betäubung wird einfach ignoriert und nicht verboten. Das Leiden 2,7 Millionen männlicher Ferkel im Jahr wird gnadenlos fortgesetzt. Wir fordern ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration!
UPDATE: Ein Verbot der betäubungslosen Kastration oder ein konkretes Auslaufdatum für diese grausame Praktik wurden nach wie vor nicht fixiert. Neu ist, dass jetzt - auf freiwilliger Basis - eine Inhalationsnarkose erlaubt ist.
- Platzmangel: Es sollen weiterhin viel zu geringe Platzvorgaben herrschen. Im Sinne des Tierwohls bräuchten die Tiere mindestens doppelt so viel Platz, wie derzeit gesetzlich vorgeschrieben. VIER PFOTEN fordert einen verpflichtenden Auslauf ins Freie oder die Etablierung eines Außenklimabereichs sowie mehr Platz für die Tiere!
Kritikpunkte & Forderungen Rinder
- Vollspaltenverbot ab 2023: Bei dem Verbot werden Rinder nicht einmal erwähnt. Mastrinder werden weiterhin ihr Leben auf dem qualvollen Untergrund verbringen müssen. Wir fordern ein Vollspaltenverbot und verpflichtende Stroheinstreu in der Rinder- und Kälberhaltung!
- Verbot der Anbindehaltung: Die dauerhafte Anbindehaltung soll ab 2030 verboten werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings ist die Übergangsfrist viel zu lange und bedeutet weitere acht Jahre Tierqual. Die Probleme und das Leid hinter dieser Haltungsform sind seit Jahren bekannt, es gab genügend Zeit zu handeln!
Rinder sind die einzigen sogenannten Nutztiere in Österreich, die immer noch dauerhaft angebunden werden dürfen. Außerdem muss den Tieren weiterhin nur 90 Tagen (kann auch nur eine Stunde an diesen Tagen bedeuten) im Jahr Auslauf zugestanden werden. Und dabei muss es sich nicht einmal um Weidezugang handeln, es kann auch eine kleine betonierte Außenfläche sein. Rinder sollten das ganze Jahr Zugang zu einer Weide haben!
- Es gibt keine Mindestangaben für die Versorgung von Kälbern mit Milch bzw. Milchaustauscher. Rinder, als Säugetiere, sind in den ersten Lebensmonaten auf die Versorgung mit Muttermilch angewiesen. Wir fordern die Festschreibung der Milchversorgung von Kälbern!
- Schwanzkupieren: Weiterhin darf Kälbern der Schwanz kupiert werden. Der irreversible Eingriff kann aus Tierschutzsicht niemals gerechtfertigt werden. Wir brauchen eine Verbesserung der Mindeststandards in der Haltung!
Kritikpunkte & Forderungen Geflügel
- Verbot des sinnlosen Kükentötens: Das kommende Verbot bezieht sich auf "sinnloses Töten" - zur Futtergewinnung soll die Vergasung jedoch weiterhin möglich sein. Wir fordern ein generelles Tötungsverbot!
- Geschlechterbestimmung: Die geschlechtlichen Früherkennungsmethoden während der Brut und der Aussortierung von männlichen Küken im Embryonalstadium sollen bis zum 7. Bebrütungstag ohne Betäubung erlaubt sein, nach dem 14. Bebrütungstag ist die Aussortierung verboten. Die geschlechtliche Früherkennungsmethode kann aber nur als Zwischenlösung gesehen werden, da sie keinen Ausstieg aus der einseitigen Zucht darstellt und dem Aufbau einer nachhaltigen Hühnerzucht (Zweinutzungsrassen) den Weg versperrt. Der Embryo kann bereits nach wenigen Tagen Schmerz empfinden und bei den derzeitigen Methoden ist dieser kritische Zeitpunkt bereits erreicht. Wir fordern die Rückkehr zu Zweinutzungsrassen!
- Heckenbepflanzung in der Legehennenhaltung: Es gibt keine repräsentativen Daten zu erhöhtem Tierwohl beim Einsatz von Hecken und weniger Platz. Unter dem Vorwand der Biodiversität verlieren die Hühner wertvolle Bewegungsmöglichkeiten. Wir fordern, dass sich die Auslaufflächen der Tiere nicht durch die Bepflanzung reduzieren dürfen!
Kritikpunkte & Forderungen Tiertransporte
- Kälbertransporte: Laut Entwurf sollen Kälber künftig statt ab einem Alter von zwei Wochen ab drei Wochen transportiert werden dürfen. Das ist aus Tierschutzsicht aber immer noch viel zu jung, da die Tiere zu diesem Zeitpunkt noch auf Milchnahrung angewiesen sind. Wir fordern, dass nicht-entwöhnte Jungtiere erst ab der 12. Woche transportiert werden dürfen - egal ob innerhalb Österreichs oder ins Ausland!
- "Unabdingbare" innerösterreichische Transporte: Bei einer Distanz bis zu 100km sollen Kälber auch unter drei Wochen weiterhin bei "unabdingbaren" Transporten von A nach B gekarrt werden dürfen. Was bedeutet "unabdingbar"? Ein Schlupfloch, das das Tierleid weiterhin festigt!
- Drittstaatenexporte: In der Zukunft sollen nur sogenannte Zuchtrinder in Drittstaaten exportiert werden dürfen. Wie sichergestellt wird, dass es sich "nur" um Zuchtrinder handelt und was mit den Tieren im Zielland geschieht, wird nicht festgelegt. Außerdem soll die max. Beförderungsdauer 82h betragen, was immer noch um ein Vielfaches zu hoch ist. Transporte für den Aufbau einer Herde in bestimmten Drittstaaten dürfen sogar noch länger als 82h dauern. Wir fordern eine max. Transportdauer von 8h, um dem Leiden auf Tiertransporten und in den Zielländern ein Ende zu setzen!
- Sanktionen: Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sollen künftig die Möglichkeit haben, sofort Geldstrafen von bis zu 500 Euro anstelle von bisher 100 Euro (!) einzuheben. Das stellt allerdings das einzige Mittel dar, Verstöße gegen das Tiertransportgesetz unmittelbar zu bestrafen. Ansonsten wäre für jedes Vergehen Anzeige zu erstatten und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Fakt ist: Eine Geldstrafe von läppischen 500 Euro wird keinen Transport aufhalten, dessen Fracht um ein Vielfaches mehr wert ist. Es braucht schärfere Instrumente und höhere Strafen bei Verstößen!
- Zahlreiche Forderungen von VIER PFOTEN werden überhaupt nicht aufgegriffen. Wir fordern:
- Ein Transportverbot für nicht-entwöhnte Kälber.
- Ein bundes- und EU-weites Verbot von Langstreckentransporten und Transporten lebender Tiere in Drittstaaten.
- Eine zeitliche Begrenzung der maximalen Transportdauer auf 4h innerhalb Österreichs sowie generell für Geflügel und Kaninchen.
- Eine zeitliche Begrenzung der maximalen Transportdauer auf 8h für alle anderen Tierarten, unabhängig vom Zielland.
- Ein Transportverbot lebender Tiere auf Schiffen.
- Ein Transportverbot bei zu erwartenden Außentemperaturen von über 25°C, sowie unter 5°C.
- Die Verpflichtung, dass Tiere stets zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert werden müssen.
- Den Umstieg von Lebendtiertransporten auf Transporte von Fleisch und genetischem Material.
UPDATE: Das angekündigte Verbot von Lebendtiertransporten nach Nordafrika und in den Nahen Osten wurde trotz größter Dringlichkeit nicht umgesetzt. Die Formulierung im Gesetzestext ist viel zu schwammig und schließt den Transport in die genannten Staaten nicht explizit aus. Die Tiere dürfen weiterhin viel zu lange - nämlich bis zu 82 Stunden - transportiert werden. Der Transport am Schiff gilt auch in Zukunft als Ruhezeit, wodurch eine maximale Transportzeit ausgehebelt wird. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin Tiere in Hochrisikostaaten nach Nordafrika und in den Nahen Osten transportiert werden, wo sie unter grausamsten Bedingungen und ohne Betäubung geschlachtet werden. Eine vergebene Chance – eine konkrete Regelung gegen den Transport per Schiff und Klarheit beim Exportverbot nach Nordafrika und in den Nahen Osten wäre so wichtig gewesen.
Kritikpunkte & Forderungen Heimtiere
- Verbot des Abbildens bzw. dem Einsatz und der Verwendung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung: Wir begrüßen diese Maßnahme. Zusätzlich wäre ein Katalog wünschenswert, in welchem Qualzuchtmerkmale und betroffene Rassen aufgeführt werden, damit sich Werbetreibende daran orientieren können.
UPDATE: Im Bereich der Qualzucht von Tieren wurden kaum Verbesserungen erreicht. Es fehlt weiterhin an ausreichenden und wirkungsvollen Maßnahmen und Kontrollen seitens der Behörden, die eine gelebte Praxis der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verhindern könnten.
- Handel mit Zuchttieren: Laut Tierschutzgesetz sollen Züchter nur Tiere aus eigener Zucht anbieten dürfen, was zu begrüßen ist. Jedoch scheitert es in der Praxis an Kontrollen und Sanktionen. Die betreffende Gesetzgebung wird in der Praxis viel zu oft ignoriert. Eine Erweiterung des Paragraphen ist also positiv, muss jedoch auch in der Praxis Anwendung finden und konsequente Schritte eingeleitet werden.
Zusätzlich fordern wir eine zentrale Datenbank für alle Personen mit einer behördlich gemeldeten Zucht, die bundeslandübergreifend abrufbar ist!
- Erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die verbesserten Ermittlungsmöglichkeiten bei Verwaltungsübertretungen sowie die Ausdehnung der Strafbarkeit auf im Ausland gesetzte Handlungen sind sehr zu begrüßen. Dabei ist der Vollzug jedoch weiterhin auf die Überprüfung von einzelnen Anzeigen angewiesen. Durch die Häufigkeit von illegalen Anzeigen, die auf österreichischen Online-Plattformen aufzufinden sind, wäre eine verpflichtende Identitätsfeststellung der Verkäufer durch die Plattformen sinnvoll. Das gilt auch für eine verpflichtende Überprüfung der Chipnummer der Tiere.
VIER PFOTEN hat zur Regulierung des Online-Handels eine Modelllösung entwickelt, welche hier zum Einsatz kommen könnte.
Wir fordern die Einführung einer vollständigen Rückverfolgbarkeit aller am Leben eines Hundes oder einer Katze beteiligten Personen (z.B. Züchter, Verkäufer, Tierärzte und Halter)!
- Personen mit Tierhaltungsverbot dürfen auch keine Tiere betreuen: Zur Unterstützung der bundesweiten Kontrolle fordern wir hierfür eine zentrale Datenbank, die alle Personen mit aufrechtem Tierhaltungsverbot umfasst.
- Verbot des Scherens der Vibrissen: Das Verbot des Scherens aus ästhetischen Gründen ist zu begrüßen und sollte umfassend für alle Säugetierarten gelten. Ausnahme können unbedingt notwendige medizinische Eingriffe darstellen.
UPDATE: Im Gesetz soll nun verankert werden, dass auch das Entfernen von Vibrissen einen verbotenen Eingriff darstellt.
- Erweiterte Ausnahmeregelung vom Verbot des öffentlichen Anbietens von Tieren: Mit dieser höchst problematischen Ausnahme dürfen in Österreich zukünftig auch jene Heimtiere öffentlich angeboten werden, die aus dem Ausland und von Personen ohne Haltung im Inland stammen. Dies ermöglicht unseriösen Welpenhändlern aus dem Ausland ganz legal Welpen im Inland anzubieten und mittels Kauf per Mausklick nach Österreich zu liefern.
UPDATE: Personen ohne Tierhaltung in Österreich dürfen künftig keine ausländischen Tiere mehr direkt an Endabnehmer:innen vermitteln und verkaufen. Dadurch schließen sich die Türen für skrupellose Händler:innen aus dem Ausland. Ein großer Schritt, dem unseriösen Tierhandel einen Riegel vorzuschieben. Wichtig ist es jetzt, das Gesetz mit Leben zu erfüllen und den Vollzug zu gewährleisten.
Die Gesetzesentwürfe liegen vier Wochen zur Begutachtung vor. Diese Zeit müssen wir nutzen, um die Regierung darauf aufmerksam zu machen, dass die Neuerungen nicht ausreichen und die Novelle dringend neu verhandelt werden muss und in der präsentierten Form nicht beschlossen werden darf!
Fordern auch Sie Tierschutzminister Johannes Rauch und den designierten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu auf, die aktuellen Entwürfe zu überarbeiten und tatsächliche Verbesserungen voranzutreiben!